Ab dem 1. Jänner 2017 ändert sich im Fall der Erbringung von Bauleistung durch ein Subunternehmer, das System zur Erhebung und Abzug der Waren- und Dienstleistungssteuer. Die Liste der von den neuen Grundsätzen umfassten Bauleistungen ist eine geschlossene Liste, welche die Anlage Nr. 14 (Pos. 2-48) zum Gesetz bildet. Die eingeführten Änderungen wurden kraft des Gesetzes vom 1. Dezember 2016 über die Änderung der Waren- und Dienstleistungssteuer sowie einiger anderen Gesetze (das gegenständliche Gesetz wartet nun auf die Unterschrift des Herrn Präsidenten, Link zum Gesetz: http://orka.sejm.gov.pl/proc8.nsf/ustawy/965_u.htm). Änderungen im Bereich der sog. umgekehrten Belastung (Reverse-Charge-Mechanismus) beziehen sich hauptsächlich auf Art. 17 Abs. 1 Ziff. 8 des VAT-Gesetzes sowie die eingeführte Anlage Nr. 14 zum VAT-Gesetz.
Er fügte hinzu : Lidia Szeląg | 22.12.2016
VAT - Steuer
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